Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für die Leistungserbringung
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Mit der Annahme des Angebotes durch den Kunden kommt ein rechtsgültiger Werkliefervertrag zustande. Eine Annahme kann durch eine Willenserklärung des Kunden in schriftlicher oder mündlicher Form erfolgen.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Entwürfe, Zeichnungen etc., behalte ich mir die Eigentums- und Verwertungsrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, ich erteile dem Kunden meine ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit ein Auftrag, gleich aus welchem Grunde, nicht vollständig abgewickelt wird, sind diese Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.
§ 3 Preise und Zahlung
Sofern nicht anders vereinbart, werden alle Leistungen nach Aufwand zu den jeweils zum Vertragsabschluss gültigen Stundensätzen abgerechnet. Entwurfsarbeiten sind grundsätzlich entgeltpflichtig, unabhängig davon, ob sie in einem Produkt Anwendung finden oder nicht. Grundsätzlich verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls Liefer- und Versandkosten. Die Zahlung hat bis zur auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug ausschließlich auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
Ich behalte mir die Eigentums- und Verwertungsrechte an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Werkliefervertrag vor.
§ 5 Sonstiges
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Bei Unklarheiten ist jeweils die dem Sinn nach naheliegendste Absicht zu unterstellen.